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Schloss oder Nichtschloss Grünewald?

Da bin ich auf das gerichtliche Ergebnis gespannt.

"Darf denn dieses mit Türmchen versehene, verschieferte Haus Grünewald wirklich 'Schloss' genannt werden, obwohl es nie Adelssitz gewesen ist? Ja, es darf - lt. einem der in Definitionsdingen maßgeblichen Druckwerk: "Schloß, repräsentativer Wohnsitz e. weltl. od. geistl. Landesfürsten, auch d. Adels u. Großbürgertums; oft mit Park." [Knaurs Lexikon von A-Z 1991]
http://www.zeitspurensuche.de/02/sghogru1.htm#Haus

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