Dieser Textbaustein ist eine direkte Google Empfehlung, und tatsächlich werden wohl die allermeisten Seiten auf denen der Text steht, nicht indiziert werden.
Hier trifft die Natur an die Übernatur, oder die Rechtssprechung auf den technischen Aufbau des HTTP Protokolls und des Internets. Gerade Datenschützer schlagen Alarm bzgl. Analytics, dass auch ich auf dutzenden Seiten einsetze, weil ganz böse Informationen in die USA übertragen werden - ganz böse!
Hierunter fallen allerdings keine Kontobewegungen die persönlich mit Namen und Anschrift ausgelesen und bewertet werden (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/25/0,3672,7950073,00.html), sondern ausschließlich technisch irrelevantes Zeug einer IP-Nummer, welches maschinell ausgelesen wird.
Wenn man Google Analytics dazu bewegen könnte ihren Dienst zur Terrorabwehr freizugeben, bräuchte man auch solche Disclaimer nicht - dann geht das mit höchster Akzeptanz.
Tatsächlich hat diese Angabe, im Gegensatz zum "Mit Urteil vom", bedingt gerichtlich Bestand, weil sie einen Kompromiss technischer Zumutbarkeit darstellt. Das widerrum ist wie mit der Quantenphysik: Das muss man nicht verstehen, das muss man hinnehmen!
Im Übrigen entscheidet über Recht und Unrecht zu allen Gesichtspunkten des Internet nicht eine niedergeschriebene Verordnung, ein Gesetz oder eine Verfassung, sondern immer der Gerichtsstand. Erfahrungsgemäß hat man, je nördlicher man kommt, verständnislosere Urteile. Während in Berlin oder Hamburg eine IP Adresse ein eindeutig personenbezogenes Datum darstellt, ist sie es im Landgericht München nicht.
Die größten Abmahner sind übrigens hier nicht die Anwälte ohne Arbeit, sondern die hiesigen Datenschutzvereine.
Recht im Unrecht
Dieser Textbaustein ist eine direkte Google Empfehlung, und tatsächlich werden wohl die allermeisten Seiten auf denen der Text steht, nicht indiziert werden.
Hier trifft die Natur an die Übernatur, oder die Rechtssprechung auf den technischen Aufbau des HTTP Protokolls und des Internets. Gerade Datenschützer schlagen Alarm bzgl. Analytics, dass auch ich auf dutzenden Seiten einsetze, weil ganz böse Informationen in die USA übertragen werden - ganz böse!
Hierunter fallen allerdings keine Kontobewegungen die persönlich mit Namen und Anschrift ausgelesen und bewertet werden (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/25/0,3672,7950073,00.html), sondern ausschließlich technisch irrelevantes Zeug einer IP-Nummer, welches maschinell ausgelesen wird.
Wenn man Google Analytics dazu bewegen könnte ihren Dienst zur Terrorabwehr freizugeben, bräuchte man auch solche Disclaimer nicht - dann geht das mit höchster Akzeptanz.
Tatsächlich hat diese Angabe, im Gegensatz zum "Mit Urteil vom", bedingt gerichtlich Bestand, weil sie einen Kompromiss technischer Zumutbarkeit darstellt. Das widerrum ist wie mit der Quantenphysik: Das muss man nicht verstehen, das muss man hinnehmen!
Im Übrigen entscheidet über Recht und Unrecht zu allen Gesichtspunkten des Internet nicht eine niedergeschriebene Verordnung, ein Gesetz oder eine Verfassung, sondern immer der Gerichtsstand. Erfahrungsgemäß hat man, je nördlicher man kommt, verständnislosere Urteile. Während in Berlin oder Hamburg eine IP Adresse ein eindeutig personenbezogenes Datum darstellt, ist sie es im Landgericht München nicht.
Die größten Abmahner sind übrigens hier nicht die Anwälte ohne Arbeit, sondern die hiesigen Datenschutzvereine.