Unter dem 12.6.1744 wurde durch die Regierung die Friedhofsanlage gewährt, und zwar gemäß der Bitte der lutherischen Gemeinde: vorbehaltlich des auf dem Oberburger Friedhofe zu behaltenden Erbbegräbnisses und des Gebrauches des katholischen Geläutes. Die onera parochialia aber habe die lutherische Gemeinde weiter an die katholische zu leisten. …
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