So darf gegrillt werden:

die Grillordnung der Stadt Solingen

öffentlicher Grillplatz: einst in Oberburgöffentlicher Grillplatz: einst in Oberburg

(pa) Zu Beginn der Grillsaison erinnert die Stadt Solingen an ihre Grillordnung, die „wildes Grillen“ in den Grünanlagen nicht erlaubt, wohl aber auf dem Grillplatz im Bärenloch und in der Grillzone am Engelsberger Hof. Beide Bereiche sind gekennzeichnet. Veranstaltungen, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, müssen auch dort beim Stadtdienst Natur und Umwelt, Telefon 290-6572, angemeldet werden.

Damit das Gras nicht zu Schaden kommt, sollte die Glut mindestens 35 Zentimeter über dem Boden lagern, aus dem selben Grund sind auch Lagerfeuer und Einweggrills nicht gestattet.

Wegen der Brandgefahr sollte der Sicherheitsabstand zu Büschen und Bäumen mindestens 25 Meter betragen. Die Erlaubnis zum Grillen gilt zwischen 11 und 21 Uhr, um 22 Uhr sollte man die Grünanlagen verlassen haben.

Grundsätzlich gilt: man nimmt Rücksicht auf andere, lässt den Platz in ordentlichem und sauberem Zustand zurück. Dazu gehört auch, dass man Glutreste vollständig löscht, die Asche und andere „Reste“ mitnimmt und zu Hause entsorgt.

Den Burger Grillplatz am Sportplatz scheint es nicht mehr zu geben. Verständlich, wenn man wie oben sieht, der Grillplatz offensichtlich mit Pennemünde verwechselt wurde.

Grillzone: Kohle bitte entsorgen !Grillzone: Kohle bitte entsorgen !

Trackback URL for this post:

https://blog.tetti.de/de/trackback/472

Kommentare

Pennemünde...

...ist ein schöner Vergleich.;-)
Frage mich aber, wer die andere Hälfte gebrauchen konnte?

Narrenhände

Geehrte Gina, aus diversen Gesprächen mit einigen einfälltigen Bürgern …
„Steht doch nicht dran, dass man …“ das Teil nur zum Grillen benutzen darf.

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.