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Mag ja sein

dass ich meine Webseite mit diesem Graumuster füllen soll, aber ich bin mir zu 99% sicher, dass diese Sätze „Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie … einverstanden.“ vor Gericht kein Bestand haben. Kannst Du dich noch an die EULA erinnern, die in einen Plastikbeutel eingeschweißt war und in der es hieß „Durch die Öffnung erklären Sie … einverstanden.“? (Nach der Öffnung der Tüte konnte man den Text erst lesen.)

Oder sind wir schon so weit, dass das Aufsuchen einer X-beliebigen Seite als konkludentes Handeln für jeden Unsinn im Impressum angesehen wird?

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