dass ich meine Webseite mit diesem Graumuster füllen soll, aber ich bin mir zu 99% sicher, dass diese Sätze „Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie … einverstanden.“ vor Gericht kein Bestand haben. Kannst Du dich noch an die EULA erinnern, die in einen Plastikbeutel eingeschweißt war und in der es hieß „Durch die Öffnung erklären Sie … einverstanden.“? (Nach der Öffnung der Tüte konnte man den Text erst lesen.)
Oder sind wir schon so weit, dass das Aufsuchen einer X-beliebigen Seite als konkludentes Handeln für jeden Unsinn im Impressum angesehen wird?
Mag ja sein
dass ich meine Webseite mit diesem Graumuster füllen soll, aber ich bin mir zu 99% sicher, dass diese Sätze „Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie … einverstanden.“ vor Gericht kein Bestand haben. Kannst Du dich noch an die EULA erinnern, die in einen Plastikbeutel eingeschweißt war und in der es hieß „Durch die Öffnung erklären Sie … einverstanden.“? (Nach der Öffnung der Tüte konnte man den Text erst lesen.)
Oder sind wir schon so weit, dass das Aufsuchen einer X-beliebigen Seite als konkludentes Handeln für jeden Unsinn im Impressum angesehen wird?