Vermutlich wollte man dem Bauern oder den städtischen Bankett-Mähern was Gutes tun und jetzt ist einem aufgefallen :
"In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Zeichen 299 gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO nicht aus sich selbst heraus ein Parkverbot begründet, sondern nur ein vorgeschriebenes/somit ohnehin bestehendes Parkverbot räumlich sichtbar abgrenzt, indem es dieses bezeichnet, verlängert oder verkürzt. (OLG Düsseldorf)"
Schilder fehlen an der Stelle, müssten jetzt aufgestellt werden. Nur wer soll die Kosten übernehmen?
Oder Korinthen-Beamte
Vermutlich wollte man dem Bauern oder den städtischen Bankett-Mähern was Gutes tun und jetzt ist einem aufgefallen :
"In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Zeichen 299 gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO nicht aus sich selbst heraus ein Parkverbot begründet, sondern nur ein vorgeschriebenes/somit ohnehin bestehendes Parkverbot räumlich sichtbar abgrenzt, indem es dieses bezeichnet, verlängert oder verkürzt. (OLG Düsseldorf)"
Schilder fehlen an der Stelle, müssten jetzt aufgestellt werden. Nur wer soll die Kosten übernehmen?