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Ob das Wehr-Liegen...

zu einer „ordnungsgemäßen Fischereiausübung" zaehlt, sollte in der Gewaesserordnung fuer den o.g. Teilabschnitt der Wupper stehen. Die Gewaesserordnung habe ich gerade nicht griffbereit, da ich heute wieder an oder besser gesagt IN der Wupper war und meine Papiere noch im Kofferaum liegen habe.
Ich werde das naechste mal auf jeden Fall nachschlagen, ob man auch liegend die Fliege ins Wasser tunken darf und es dann hier posten. Waere auf jeden Fall eine gute Methode, da sich bei den Fischen, durch das niederigere (liegende) Profil des Fliegenfischers, die Scheuchwirkung verringern koennte. Plus: im Falle eines Drills bleibt der Fliegenfischer schoen cool.

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