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Panik-Amok-Horror-Show

Das Recht am Bild der eigenen Sache: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

Interessant hierbei vorallem die folgende Formulierung:
Sacheigentümer besitzen keinen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB, solange keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt. [..] Oftmals wird vermutet, dass man das Fotografieren des eigenen Hauses, Autos usw. untersagen könne. Diese Einschränkung ist jedoch nur für militärische Objekte und vergleichbare Anlagen anwendbar. Privatgrundstücke, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, wenn die Aufnahme vom öffentlichen Grund heraus erfolgt.

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