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Schwierig

Hier kann man sich leicht verzetteln.
In dem Artikel „Brücke gegen Selbstmörder sichern“ steht nicht der Suizidgefährdete, sondern der Parkbesucher im Vordergrund. Gegen Selbstschutz ist prinzipiell nichts einzuwenden, auch wenn dieser Ansatz mir reichlich absurd erscheint. Es wäre besser dem Selbstmörder zu helfen und damit eine Gefährdung Unbeteiligter zu vermeiden.

Um die Absurdität des Gedankens, an erster Stelle Besucher vor hoffnungslos Springenden zu schützen, hervorzuheben, ist die absichtlich überzogene Formulierung „Stellt Selbstmord unter Todesstrafe“ gut geeignet. Nun würde man damit niemanden wirklich aufhalten können, aber es würde vielleicht reichen um den ein oder anderen zum Nachdenken zu bringen und damit zu retten. Der Gastkommentar vom 24.11. nimmt diesen Gedanken auf, denkt ihn weiter. Die Todesstrafe als Abschreckung wäre keine Abschreckung im negativen Sinne, sondern positiv umgewandelt als eine Versicherung für die Betroffenen zu verstehen. Eine Lebensversicherung sozusagen. So zumindest mein erster Eindruck. Sollte ich es falsch verstanden haben?

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