Nur für was ? Und dann auch noch garantiert.
Aber eines ist sicher: den besten Fotografen hat der Herr Rüttgers bei dieser Kampagne.
Die Tage stellte im Solinger Tageblatt ein Leser Folgendes zur Diskussion:
„Tatort“ Kreisverkehr Löhdorfer Straße, vor der Firma Schnug. Hier steht auch heute am 1. April 2010 (kein Aprilscherz) ein 3-Sterne-Mann der Polizei und schreibt sich die Finger wund – beim Knöllchenschreiben! Denn laufend fahren Pkw über den weißen Strich (Innenkreis). Und das kostet 10 Euro, weil es für Pkw, und nur für Pkw, verboten ist (so jedenfalls die Aussage des Polizisten). Lastwagen hätten freie Fahrt! In Solingen läuft wohl manches schief, aber das ist wohl Spitze! Das sei allen ST-Lesern eine Warnung.
Hmm, dachte ich und kramte tief in den erinnerungswürdigen Fahrschulstunden. Hatte ich dort nicht gelernt, dass man Fahrbahnmarkierungen überfahren dürfe, hingen durchgezogene Fahrstreifen tabu wären? Und für mich ist die linke ununterbrochene Linie ebenfalls eine Fahrbahnmarkierung.
Stimmt, aber am 1.9.2009 hat man in der StVO sich nicht nur der Übergangsregelung für alte Verkehrsschilder entledigt, sondern auch beim Kreisverkehr textlich Hand angelegt. Demnach ist es so, dass Fahrzeugführer die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht mehr überfahren dürfen. Wie üblich gibt es auch Ausnahmen:
Ausgenommen vom Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehres sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrstreifenbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Also von wegen Pkw verboten, Lkw erlaubt. Ganz so einfach ist es nicht – und es ist keine Solinger Spezialität. Leider blieb das Tageblatt uns kostenpflichtigen Lesern diese Antwort schuldig.
Unser Verkehrsminister Ramsauer (CSU) beendet eine Posse; die alten Verkehrsschilder bleiben gültig. Grund für die Rückkehr zur alten Übergangsklausel? Einsicht? Nein, man habe bei der juristischen Prüfung einen Formfehler (Zitiergebot nach GG Art. 80 Abs. 1 Satz 3 ?) entdeckt, damit sei die entsprechende Vorschrift ungültig.
Was ein Glück, dass bei der Gesetzesschlamperei schlampig vorgegangen wurde.
war gestern bei Herrn Olsen das Thema. Fand eben dieses:
So ist das Leben, zuweilen eine Party und mit Sicherheit tödlich.
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