Die Bürgen müssen sparen

Was unterscheidet die folgenden Verkehrsschilder, die beide so am Straßenrand zu finden sind?

Langhauber: darf hier nicht reinLanghauber: darf hier nicht rein

Frontlenker: darf hier nicht reinFrontlenker: darf hier nicht rein

Ganz einfach: Schild Nummer eins ist kein gültiges Schild im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Weil bei der 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im September 2009 ein Passus zur Gültigkeit alter Schilder gestrichen wurde, können Verkehrsteilnehmer für die Missachtung bestimmter Zeichen derzeit nicht belangt werden. Einige Schilder, die vor 1992 aufgestellt wurden, seien seit der letzten Änderung nicht mehr durch die StVO abgedeckt, sagt Markus Schäpe, Jurist des ADAC. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Wer einen Blick auf die gegenwärtigen Schilderwald wirft, der wird feststellen, dass da auf die Stadt Solingen ein netter Handlungsbedarf zukommen kann. Und wer darf diesen Mist zahlen?
Vermutlich wurde der Ausnahmepassus zur Duldung der alten Schilder von jemanden gestrichen, der jemand kennt, der Verkehrsschilder herstellt - würde mich nicht wundern.

Siehe auch: Region NRW: Städten fehlt Geld für neue Schilder (RP ONLINE, 26.03.2010)

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Kommentare

Motorhaube

Hallo Zusammen,
egal ob mit oder ausgeprägte Motorhaube - entscheidend ist, was hinten ´draufkommt - frei nach H. Kohl.
Das gleiche ist ja auch schon vielen andern Schildern widerfahren. Erinnert sich noch jemand an das "Kinderschänder-Schild"? Ein Mann mit einem Mädchen an der Hand "nur für Fußgänger". Oder das alte "Vorsicht Bahnverkehr" mit der Tufftuff-Lokomotive.
Alles weg - schnief
Jens Graumann

Mann mit Hut

Stimmt, ich kann mich schwach erinnern. Der Mann mit Hut. Er wurde anschließend auf dem Wandererparkplatzschild gesichtet, wo er von einer Frau mit wehenden Haaren und Atombusen verfolgt wird. Bewaffnet war die Frau mit Boxhandschuhen. Das Kind musste mit einer kostümierten Dame vorlieb nehmen.

War aber auch einmal, heute trägt sie Rock und Rundkopf.
Mann mit Hut ist komplett obsolet, Wanderer sind ohne Rucksack unterwegs und nur noch am Stock identifizierbar.

Man erwartet Bestätigung

Heute fand ich folgende Pressemitteilung der Stadt Solingen

Nr. 199 / pe - 29.03.2010
Verkehrschilder gelten unabhängig vom Design. Beigeordneter Robert Krumbein erwartet Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung durch Verkehrsminister.

(pa) „Auch ein überholtes Verkehrszeichen muss befolgt werden, wenn eindeutig erkennbar ist, was das Schild regelt. Es kommt nicht darauf an, ob ein Schild den neuesten Designregeln entspricht.“ Mit diesen Worten versucht Robert Krumbein, der Solinger Ordnungsdezernent, Klarheit zu schaffen in dem Streit um veraltete Verkehrsschilder, der seit vergangener Woche durch die Medien geht. Hintergrund ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vom vergangenen Jahr. Am 1. September 2009 fiel ein Passus aus dem Gesetz, der ausdrücklich feststellte, dass Schilder, die nicht den aktuellen Gestaltungsvorschriften entsprächen, trotzdem ihre Gültigkeit behielten. Müssen nun die Kommunen alle alten Schilder austauschen, um in Bußgeldverfahren nicht zu unterliegen? Etwa weil ein eingeschränktes Halteverbot noch mit einem Doppelpfeil dargestellt wird anstelle von zwei Einzelpfeilen?

Doch um welchen Preis sollte das geschehen? Zwar hat die Solinger Verwaltung seit 1995 nach und nach 1.400 Schilder „eingeschränktes Halteverbot“ und 4.500 Schilder „absolutes Halteverbot“ gegen die neuen Verkehrszeichen ausgetauscht. Wieviele von den geschätzten 20. bis 30.000 Verkehrsschildern in Solingen aber noch veraltete Symbolik zeigen, weiß niemand zu sagen. Ein „Verkehrszeichenkataster“ existiert nicht und ein Komplettaustausch, so fürchtet das Ordnungsamt, könnte sechsstellige Kosten verursachen.

Daher erwartet Beigeordneter Robert Krumbein ein klärendes Wort des Bundesverkehrsministers, der für die Straßenverkehrsordnung zuständig ist, und eine Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung. Nächste Gelegenheit dazu wäre bei der Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15. April in Bremen.

Gelten oder nicht gelten …
Schön, wenn man sich seiner Rechtsauffassung sicher ist.

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