Die Stadt will sparen – auch bei der Straßenbeleuchtung. Deshalb werden seit kurzem ausgewählte Streckenabschnitte, die außerhalb bebauter Ortslagen liegen, nicht mehr beleuchtet.
Frage: Wurden die betreffenden Laternen mit dem Zeichen 394 der StVO versehen?
Ansonsten kann es sein, dass die Laternen nachts nicht gelöscht werden dürfen.
Kommentare
Ich denke...
...mal nicht.
Da die Anordungen immer noch - aufgrund massiver Anwohnerproteste - ständig geändert werden, wäre der Verwaltungsaufwand für das Anbringen und Entfernen der Zeichen im Moment unnötig.
"Nicht gelöscht"
Wie romantisch!
Nostalgie
In Solingen gehen heute noch Nachtwächter umher und löschen die Laternen;-) Der Ausschalter wird noch erst erfunden.
Deine Frage
Kommando zurück. Meine Annahme war falsch. Habe eben auf der Neuenkamperstr. drauf geachtet. Alles frische Zeichen auf den Masten.
Nachtwächter? Vollzeit oder 400 EUR-Job? ;-))
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