Am 12. Dezember 1929 nahm der preußische Landtag das Wuppergesetz in zweiter und dritter Lesung an. Die Verabschiedung des Gesetzes fand nur vor spärlich besetztem Hause statt. Nichteinmal ein Viertel der Abgeordneten war im Saal anwesend. Das Gesetz trat genau vor 80 Jahren in Kraft, am 8. Januar 1930 und war damit die Geburtsstunde des Wupperverbandes.
Ein kleiner Blick in das Gesetz:
I. Zweck, Umfang und Rechtsstellung.
§1
(1) Für das Niederschlagsgebiet der Wupper von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein, jedoch mit Ausnahme der Niederschlagsgebiete der Dhünn, wird eine Genossenschaft gebildet mit dem Namen „Wupperverband“.
(2) Die Grenzen des Gebiets bestimmt der zuständige Minister.
§2
(1)Der Verband hat die folgenden Aufgaben:
(2) Der Verband hat die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Anlagen herzustellen und zu betreiben. Er ist berechtigt, die das Verbandsgebiet durchfließenden Wasserläufe aufzubauen und zu benutzen. […]
Ob mit der Gründung eine Institution zur Rettung der Wupper ins Leben gerufen (der Verband kämpfte fortan jahrzehntelang gegen den Tod des bergischen Stromes) wurde oder die industrielle Nutzung der Wupper erst auf rechtliche Füße gestellt wurde (siehe §2, Abschnitt 2), ist mir noch nicht ganz ersichtlich.
Im Netz findet ihr die üblichen Erfolgstories, angefangen von der Pressemeldung des Wupperverbandes über ... ST :: Munter wie der Fisch im Wasser, Waterbölles :: Morgen wird der Wupperverband 80 Jahre alt (Liste wird fortgesetzt)
Vielleicht sollte man bei dieser Gelegenheit an den verstorbenen Hanskarl Rodenkirchen (Wipperkotten) erinnern, der sich jahrzehntelang mit seiner 1967 gegründeten Notgemeinschaft Abwassergeschädigter bergischer Bäche und der unteren Wupper e.V. NAG für die Reinigung und Reinhaltung Bergischer Bäche und der unteren Wupper sowie die Einhaltung der vorhandenen Gesetzte einsetzte – der bergische Don Quijote im Kampf gegen den Wupperverband?
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