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Strafe für Selbstmord

Stellt Selbstmord unter Todesstrafe

ist in sich widersinnig. Wer tot ist, wird die Todesstrafe nicht mehr erleben.

Der Selbstmordversuch ist in dem Satz nicht erfasst, steht nicht unter Androhung der Todesstrafe, ist für den Lebensmüden keine Sicherung für die Erreichung seines Zieles. Stünde der Selbstmordversuch auch unter Todesstrafe, wäre es für den Lebensmüden keine 'Lebensversicherung' sondern eben die Versicherung seiner Absicht.

Das ist also das 'Absurde' in dieser ganzen Diskussion.

Den Spaziergänger kann man mit Zäunen schützen, den Lebensmüden nicht. Der Lebensmüde sucht sich einen anderen Ort oder er lebt in seiner Verzweiflung weiter -- weder der Zaun hilft, noch hilft das Überleben.

Der Artikel hat als Inhalt den Schutz der Allgemeinheit. Er darf sich darauf beschränken. Er will nicht das Problem des Lebensmüden lösen. Daran versuchen sich andere Artikel und andere Organe -- oft vergeblich.

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