Wuppermündung

Schiffsbrücke in der alten Wuppermündung

Was lange währt, wird endlich gut ! Oder so ähnlich.

Bemerkenswert finde ich die Schilderflut, die vieles erschlägt.
Wen interessiert das?

Genehmigung Nr. Rh 984: Halt! Unbefugtes Betreten verboten!Genehmigung Nr. Rh 984: Halt! Unbefugtes Betreten verboten!

Schiffsbrücke aus Ponton, Recht und Freiheit: Die Einigkeit ist baden gegangenSchiffsbrücke aus Ponton, Recht und Freiheit: Die Einigkeit ist baden gegangen

Schiffsbrücke aus Freiheit, Recht und Ponton (von links nach rechts): vom Rhein aus gesehenSchiffsbrücke aus Freiheit, Recht und Ponton (von links nach rechts): vom Rhein aus gesehen

Radfahrer absteigen!Radfahrer absteigen!

Es soll auch Bio-Kuchen und eine Toilette gegeben haben; sagte man mir.

:das projekt
Kernanliegen dieses von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Projektes sind – neben Sicherung eines überregionalen Denkmales – touristische und freizeitwirtschaftliche Aspekte sowie die Wiederherstellung eines regionalen Identitätspunktes. Die Schiffsbrücke ist ein kulturhistorisches Kleinod, das Brückengeschichte erzählt und eine alte Wegeverbindung wieder erfahrbar macht.

Über zwei fest verankerte Schiffe und einem neuen Ponton sollen – wie früher – Fußgänger und Radwanderer auf einem Steg die alte Wupper überqueren können. Die Führung an zwei Dalben macht die Anlage hochwassersicher. Der Ponton beherbergt die erforderliche Infrastruktur.

Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte: Schiffsbrücke Wuppermündung e.V.

Wenig Wasser im RheinWenig Wasser im Rhein

Schiffsbrücke Wuppermündung

Ich war im Januar 2012 zuletzt an der alten Wuppermündung. Am Ostersonntag, 20. April 2014, um 12 Uhr soll endlich die Schiffsbrücke mit Café und Kiosk in Betrieb gehen. Bin gespannt!

alte Wuppermündung: Januar 2012alte Wuppermündung: Januar 2012

Damals wurden die Dalben gesetzt und es flogen die Funken

FunkenflugFunkenflug

Vorschriften müssen seinVorschriften müssen sein

Ich habe schon fertig:

am Endeam Ende

Ausflug zum Rhein

Fast wie Urlaub, ein paar Stunden am Rheinufer (Rheindorf).

An der alten Wuppermündung – ein paar hundert Meter stromaufwärts zur heutigen Wuppermündung – tut sich etwas. Heute wurden die Dalben (in den Gewässergrund eingerammte Pfähle zum Befestigen von Schiffen) für die neue, alte Schiffsbrücke in den Rheinboden getrieben.

Wasserbaueinheit zur Dalben-Rammung: an der alten WuppermündungWasserbaueinheit zur Dalben-Rammung: an der alten Wuppermündung

Wer mehr zu dem Thema wissen will, dem empfehle ich die Seite des Fördervereins Schiffsbrücke Wuppermündung e.V.: www.schiffsbruecke.net

Auch dies gehört wieder zum Rhein:

toter Fischtoter Fisch

neue Wuppermündung bei Sonnenuntergangneue Wuppermündung bei Sonnenuntergang

Sonnenuntergang am RheinSonnenuntergang am Rhein

Hoffentlich können alle lesen und es verstehen

Flusskilometer 703: Wer badet da seinen Wurm?Flusskilometer 703: Wer badet da seinen Wurm?

Die Bezirksregierung Köln lässt am 30.3.2010 verlauten

Neuer Fischschonbezirk an der Wuppermündung

Die Obere Fischereibehörde der Bezirksregierung Köln hat im Mündungsbereich der Wupper und entlang des Rheinufers bei Rheindorf einen Fischschonbezirk zum Schutze des Atlantischen Lachses ausgewiesen. Dieses Schongebiet wird mit einem generellen Angelverbot für die Zeit vom 01.09. bis 31.12. belegt, da in diesem Zeitraum der Hauptaufstieg der Lachse erfolgt. Die entsprechende Verordnung wurde am 22.03.2010 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt heute, am 30.03.2010 in Kraft.

Nach den beobachteten illegalen Lachsfängen an der Siegmündung im letzten Herbst hat die Bezirksregierung Köln beschlossen, die Lachse in den Mündungsbereichen der beiden Lachsgewässer Wupper und Sieg künftig noch wirksamer zu schützen.

Bei Niedrigwasser, wie es im Spätsommer und Herbst häufig auftritt, sammeln sich die aufsteigenden Lachse im tieferen Rhein vor der Wuppermündung. Sobald die Wupper wieder ausreichend Wasser führt, setzen die Lachse ihre Wanderung flussaufwärts fort.

Grundsätzlich ist die Entnahme von Lachsen illegal, weil es sich bei dem Lachs um eine geschützte FFH-Art handelt, die einer ganzjährigen Schonzeit nach der Landesfischereiordnung unterliegt. Lachse dürfen also nicht geangelt werden, andernfalls handelt es sich um Fischwilderei, die mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Durch das generelle Angelverbot in der kritischen Zeit werden künftig sowohl gezielte als auch unbeabsichtigte Lachsfänge ausgeschlossen, so dass die rückkehrenden Lachse ohne unnötigen Stress oder körperliche Schäden zu ihren Laichgründen in der Wupper und Dhünn gelangen können

Der Verordnungstext kann mit der dazugehörigen Karte bei der unteren Fischereibehörde der Stadt Leverkusen oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter Fischschonbezirke eingesehen werden.

Quelle: ( http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archi... 032/2010 vom 30.03.2010 10:30 Uhr)

Durch ein Verbot schließt man also aus. So so! Und ich dachte, man müsste Stop-Schilder aufstellen.

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