Fischschonbezirk

Fischschonbezirk

Genau so stelle ich mir einen Schonbezirk vor; fehlt nur noch die Kalaschnikow im Anschlag.

Stacheldraht an SchildStacheldraht an Schild

Das angepriesene Angelverbot gilt vermutlich nur für Nichtmitglieder.

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Zur persönlichen Erinnerung:

Auer Kotten, Betriebsgebäude: für die WasserturbineAuer Kotten, Betriebsgebäude: für die Wasserturbine

Nach der Ertüchtigung des Wehres und der Anlage einer Fischtreppe soll nun die Modernisierung der Turbinenanlage anliegen. Damit der Lachs-Smolt beim Abgang in den Rhein nicht mehr in der Turbine geschreddert wird, soll dem Fisch eine Ausweichmöglichkeit geboten werden; so meine Erinnerung.

Hoffentlich können alle lesen und es verstehen

Flusskilometer 703: Wer badet da seinen Wurm?Flusskilometer 703: Wer badet da seinen Wurm?

Die Bezirksregierung Köln lässt am 30.3.2010 verlauten

Neuer Fischschonbezirk an der Wuppermündung

Die Obere Fischereibehörde der Bezirksregierung Köln hat im Mündungsbereich der Wupper und entlang des Rheinufers bei Rheindorf einen Fischschonbezirk zum Schutze des Atlantischen Lachses ausgewiesen. Dieses Schongebiet wird mit einem generellen Angelverbot für die Zeit vom 01.09. bis 31.12. belegt, da in diesem Zeitraum der Hauptaufstieg der Lachse erfolgt. Die entsprechende Verordnung wurde am 22.03.2010 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt heute, am 30.03.2010 in Kraft.

Nach den beobachteten illegalen Lachsfängen an der Siegmündung im letzten Herbst hat die Bezirksregierung Köln beschlossen, die Lachse in den Mündungsbereichen der beiden Lachsgewässer Wupper und Sieg künftig noch wirksamer zu schützen.

Bei Niedrigwasser, wie es im Spätsommer und Herbst häufig auftritt, sammeln sich die aufsteigenden Lachse im tieferen Rhein vor der Wuppermündung. Sobald die Wupper wieder ausreichend Wasser führt, setzen die Lachse ihre Wanderung flussaufwärts fort.

Grundsätzlich ist die Entnahme von Lachsen illegal, weil es sich bei dem Lachs um eine geschützte FFH-Art handelt, die einer ganzjährigen Schonzeit nach der Landesfischereiordnung unterliegt. Lachse dürfen also nicht geangelt werden, andernfalls handelt es sich um Fischwilderei, die mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Durch das generelle Angelverbot in der kritischen Zeit werden künftig sowohl gezielte als auch unbeabsichtigte Lachsfänge ausgeschlossen, so dass die rückkehrenden Lachse ohne unnötigen Stress oder körperliche Schäden zu ihren Laichgründen in der Wupper und Dhünn gelangen können

Der Verordnungstext kann mit der dazugehörigen Karte bei der unteren Fischereibehörde der Stadt Leverkusen oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter Fischschonbezirke eingesehen werden.

Quelle: ( http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archi... 032/2010 vom 30.03.2010 10:30 Uhr)

Durch ein Verbot schließt man also aus. So so! Und ich dachte, man müsste Stop-Schilder aufstellen.

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