Fast wie Urlaub, ein paar Stunden am Rheinufer (Rheindorf).
An der alten Wuppermündung – ein paar hundert Meter stromaufwärts zur heutigen Wuppermündung – tut sich etwas. Heute wurden die Dalben (in den Gewässergrund eingerammte Pfähle zum Befestigen von Schiffen) für die neue, alte Schiffsbrücke in den Rheinboden getrieben.
Wer mehr zu dem Thema wissen will, dem empfehle ich die Seite des Fördervereins Schiffsbrücke Wuppermündung e.V.: www.schiffsbruecke.net
Auch dies gehört wieder zum Rhein:
Die Bezirksregierung Köln lässt am 30.3.2010 verlauten
Die Obere Fischereibehörde der Bezirksregierung Köln hat im Mündungsbereich der Wupper und entlang des Rheinufers bei Rheindorf einen Fischschonbezirk zum Schutze des Atlantischen Lachses ausgewiesen. Dieses Schongebiet wird mit einem generellen Angelverbot für die Zeit vom 01.09. bis 31.12. belegt, da in diesem Zeitraum der Hauptaufstieg der Lachse erfolgt. Die entsprechende Verordnung wurde am 22.03.2010 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt heute, am 30.03.2010 in Kraft.
Nach den beobachteten illegalen Lachsfängen an der Siegmündung im letzten Herbst hat die Bezirksregierung Köln beschlossen, die Lachse in den Mündungsbereichen der beiden Lachsgewässer Wupper und Sieg künftig noch wirksamer zu schützen.
Bei Niedrigwasser, wie es im Spätsommer und Herbst häufig auftritt, sammeln sich die aufsteigenden Lachse im tieferen Rhein vor der Wuppermündung. Sobald die Wupper wieder ausreichend Wasser führt, setzen die Lachse ihre Wanderung flussaufwärts fort.
Grundsätzlich ist die Entnahme von Lachsen illegal, weil es sich bei dem Lachs um eine geschützte FFH-Art handelt, die einer ganzjährigen Schonzeit nach der Landesfischereiordnung unterliegt. Lachse dürfen also nicht geangelt werden, andernfalls handelt es sich um Fischwilderei, die mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Durch das generelle Angelverbot in der kritischen Zeit werden künftig sowohl gezielte als auch unbeabsichtigte Lachsfänge ausgeschlossen, so dass die rückkehrenden Lachse ohne unnötigen Stress oder körperliche Schäden zu ihren Laichgründen in der Wupper und Dhünn gelangen können
Der Verordnungstext kann mit der dazugehörigen Karte bei der unteren Fischereibehörde der Stadt Leverkusen oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter Fischschonbezirke eingesehen werden.
Quelle: ( http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archi... 032/2010 vom 30.03.2010 10:30 Uhr)
Durch ein Verbot schließt man also aus. So so! Und ich dachte, man müsste Stop-Schilder aufstellen.
Manchmal macht das Dorf seinem Namen alle Ehre.
Jedesmal wenn ich dieses Stück Haus sehe, denke ich, dass der andere Teil in einer Nacht und Nebelaktion abgebaut wurde. Die derzeitigen Deichbauarbeiten unterstreichen den Eindruck.
Die katholische Pfarrkirche St. Stephanus, eine neoromantische Backsteinbasilika mit Doppelturmfassade, Querhaus und Halbrundapsis wurde 1887 nach nur 3 Jahren Bauzeit zuerst mit nur einem Turm an der Hitdorfer Straße an hochwassersicherer Stelle fertig gestellt und prägt seitdem das Ortsbild Hitdorfs.
Was ich nicht im Foto festgehalten habe, mir aber vor Ort aufgefallen ist:
Das große Baggern von Hitdorf
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