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Wunderpreise

So verwunderlich ist das wohl nicht. Die Lebenshilfe muss ja nicht mit einem marktgerechten Preisniveau konkurrieren, sondern hat ja allerhand Fördermittel und Zuschüsse zu ihren Kosten. Als da wären:

- Beiträge der Mitglieder
- Spenden
- Zugewiesene Bußgelder
- Öffentliche Aktionen der Presse
- Landes- und Kreiszuschüsse
- Erbbauzins
- Leistungen des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI)
- Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- Eigenbeiträge von Nutzern der Lebenshilfe-Angebote

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