D.h. nächsten Sonntag geht es dem ersten von vier Kerzchen an den Docht.
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet
sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei
erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verboten sind auch
Treib-, Lapp- und Hetzjagden.
So das NRW-Gesetz über die Sonn- und Feiertage
Am Abrissgelände unter dem noch stehenden Turmhotelkomplex simulierte man offensichtlich die Suche nach Verschütteten nach einem Erdbeben. So würde ich die Anwesenheit behelmter Personen samt vierpfötigen Begleiter auf dem sonst abgesperrten Gelände deuten.
Kommentare
Die Weihnachtsmarkt-
Tristesse hast du ´mal wieder fein eingefangen.
Wenn man die Bäume sieht: "vor Weihnachten sieht aus wie nach Weihnachten". Nur nach Weihnachten hat man vorher den Baumschmuck entfernt (... eigentlich - ... auch nicht immer).
Wenn dem Schäferhund etwas passieren sollte - wehe - dann platzt der Tageblatt-Facebook-Account aber aus allen Nähten (wer keine Tiere mag, der mag auch keine Menschen - jawoll!!!).
Gruss
Jens
(keine wulstigen Lippen)
zu spät :-(
für Totensonntag.
http://www.youtube.com/watch?v=utqsab1nBAg
mfg
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