Heute fand ich folgende Pressemitteilung der Stadt Solingen
Nr. 199 / pe - 29.03.2010 Verkehrschilder gelten unabhängig vom Design. Beigeordneter Robert Krumbein erwartet Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung durch Verkehrsminister.
(pa) „Auch ein überholtes Verkehrszeichen muss befolgt werden, wenn eindeutig erkennbar ist, was das Schild regelt. Es kommt nicht darauf an, ob ein Schild den neuesten Designregeln entspricht.“ Mit diesen Worten versucht Robert Krumbein, der Solinger Ordnungsdezernent, Klarheit zu schaffen in dem Streit um veraltete Verkehrsschilder, der seit vergangener Woche durch die Medien geht. Hintergrund ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vom vergangenen Jahr. Am 1. September 2009 fiel ein Passus aus dem Gesetz, der ausdrücklich feststellte, dass Schilder, die nicht den aktuellen Gestaltungsvorschriften entsprächen, trotzdem ihre Gültigkeit behielten. Müssen nun die Kommunen alle alten Schilder austauschen, um in Bußgeldverfahren nicht zu unterliegen? Etwa weil ein eingeschränktes Halteverbot noch mit einem Doppelpfeil dargestellt wird anstelle von zwei Einzelpfeilen?
Doch um welchen Preis sollte das geschehen? Zwar hat die Solinger Verwaltung seit 1995 nach und nach 1.400 Schilder „eingeschränktes Halteverbot“ und 4.500 Schilder „absolutes Halteverbot“ gegen die neuen Verkehrszeichen ausgetauscht. Wieviele von den geschätzten 20. bis 30.000 Verkehrsschildern in Solingen aber noch veraltete Symbolik zeigen, weiß niemand zu sagen. Ein „Verkehrszeichenkataster“ existiert nicht und ein Komplettaustausch, so fürchtet das Ordnungsamt, könnte sechsstellige Kosten verursachen.
Daher erwartet Beigeordneter Robert Krumbein ein klärendes Wort des Bundesverkehrsministers, der für die Straßenverkehrsordnung zuständig ist, und eine Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung. Nächste Gelegenheit dazu wäre bei der Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15. April in Bremen.
Gelten oder nicht gelten …
Schön, wenn man sich seiner Rechtsauffassung sicher ist.
Man erwartet Bestätigung
Heute fand ich folgende Pressemitteilung der Stadt Solingen
Nr. 199 / pe - 29.03.2010
Verkehrschilder gelten unabhängig vom Design. Beigeordneter Robert Krumbein erwartet Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung durch Verkehrsminister.
(pa) „Auch ein überholtes Verkehrszeichen muss befolgt werden, wenn eindeutig erkennbar ist, was das Schild regelt. Es kommt nicht darauf an, ob ein Schild den neuesten Designregeln entspricht.“ Mit diesen Worten versucht Robert Krumbein, der Solinger Ordnungsdezernent, Klarheit zu schaffen in dem Streit um veraltete Verkehrsschilder, der seit vergangener Woche durch die Medien geht. Hintergrund ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vom vergangenen Jahr. Am 1. September 2009 fiel ein Passus aus dem Gesetz, der ausdrücklich feststellte, dass Schilder, die nicht den aktuellen Gestaltungsvorschriften entsprächen, trotzdem ihre Gültigkeit behielten. Müssen nun die Kommunen alle alten Schilder austauschen, um in Bußgeldverfahren nicht zu unterliegen? Etwa weil ein eingeschränktes Halteverbot noch mit einem Doppelpfeil dargestellt wird anstelle von zwei Einzelpfeilen?
Doch um welchen Preis sollte das geschehen? Zwar hat die Solinger Verwaltung seit 1995 nach und nach 1.400 Schilder „eingeschränktes Halteverbot“ und 4.500 Schilder „absolutes Halteverbot“ gegen die neuen Verkehrszeichen ausgetauscht. Wieviele von den geschätzten 20. bis 30.000 Verkehrsschildern in Solingen aber noch veraltete Symbolik zeigen, weiß niemand zu sagen. Ein „Verkehrszeichenkataster“ existiert nicht und ein Komplettaustausch, so fürchtet das Ordnungsamt, könnte sechsstellige Kosten verursachen.
Daher erwartet Beigeordneter Robert Krumbein ein klärendes Wort des Bundesverkehrsministers, der für die Straßenverkehrsordnung zuständig ist, und eine Bestätigung der Solinger Rechtsauffassung. Nächste Gelegenheit dazu wäre bei der Verkehrsministerkonferenz am 14. und 15. April in Bremen.
Gelten oder nicht gelten …
Schön, wenn man sich seiner Rechtsauffassung sicher ist.