Ich mag alte Landkarten! Hier eine, die um 1820 herum angelegt wurde.
Links oben der Bielsteiner Kotten (Bilsteins Kothen), drei Inseln in der
Wupper, Balkhauserkothen, Glüder mit Gebäuden auf beiden Seiten der
Wupper und einem Steg, Sengbach. Der Bertramsmühler Bach heißt noch
Strohner Bach. Das heutiger Solinger Tierheim war damals noch Strohn
(Strohner Hof), oberhalb erkennt man noch den NeueKothen an der
Schwarzwoog(heute das Wehr für das Wasserwerk und der Wasserfall für die
People-Knipser)
Das NRW-Archiv schreibt zur RW-Karte 1841:
Karte von dem Bereich der kgl. Fischerei in der Wupper vom Bilsteinkotten [Solingen] bis zur Mündung des Morsbachs [bei Müngsten], mit Parzellierung zur künftigen Verpachtung [mit Liste der Inseln, Mühlen und Kotten]. Gezeichnet von C. Richter. Inv. sub. Nr. 533 1/2a II. I; 141 C; II 35/40
Nachtrag: Im Amtsblatt der königlichen Regierung zu Düsseldorf im Jahrjang 1828 fand ich folgende Ankündigung, die dazu passen könnte:
Die domaniale Fischerei-Gerechtsame in der Wupper bei Burg, von Billsteins-Kotten bis Müngsten, einschließlich des Lachsfanges und des daselbst vorhandenen Freigefälles, letzteres zur Fabrick und Hammer-Anlage ganz geeignet, nebst den Fischerei-Gerechtsamen in den einmundenden Gewässern, welche bis zum 13. November 1828 an den Herrn Louis Hasenclever verpachtet sind, sollen:
am Mondtage, dem 22. September 1828, Vormittags 10 Uhr,
in der Behausung des Herrn Kotthaus zu Burg, vor dem Königlichen Rentmeister Herrn Domainenrath Wolters, öffentlich zur Verpachtung und zum Verkauf ausgesetzt werden, und zwar in folgender Weise:
1) die Fischerei in der Wupper vom Billsteiner Kotten bis zum Glüdener Weg, einschließlich der Fischerei-Gerechtsame in dem Strohner Bach und einschließlich
der am Balkhauser Kotten belegenen Insel, groß 61,90 Ruthen;
2) die Fischerei in der Wupper, von der Gränze der Hohenscheider Privat-Fischerei unterhalb des neuen Kottens bis zur Burger-Brücke, einschließlich der Insel
unterhalb dem neuen Kotten . . . . 65,30 Ruthen;
unterhalb der Walkmühle . . . . . 166,10 »
unterhalb der Burger-Brücke . . . 139,70 »
3) die Fischerei in der Wupper von der obern Seite der Burger-Brücke bis auf die Krone der Schlacht zwischen Wiesenkotten und Ernsteweg. Hiezu
gehören 4 Inseln:
an der Donau . . . . . 22,70 Ruthen;
daselbst . . . . . . . 10,40 »
am Wiesenkotten . . . 32,10 »
daselbst . . . . . . .144,50 »
ferner die beim Lachsfang belegenen Uferstücke 70,25 »
jedoch ohne das Freigefälle;
4) die ad 3) beschriebenen Gegenstände einschließlich des Freigefälles;
5) das Freigefälle für sich allein;
6) die Fischerei in der Wupper von der ad 3) bemerkten Schlacht bis zum Einfluß des Morsbachs unterhalb Müngsten, nebst der Insel an Arnsberger Kotten 27,60 Ruthen;
und derjenigen am Anschlag 1 Morgen 119,10 Ruthen;
7) die Fischerei in der Sangbach, aufwärts bis zum ersten Mühlenwege und von
der Walkmühle bis zum Ursprung, einschließlich der einfallenden kleinen Gewässer;
8) die Fischerei in dem Burg- oder Aschbach nebst den einmundenden kleinen Bächen;
9) die Fischerei in dem Morsbach von Clemenshammer bis zur Gerstaue, ferner bis zur Wupper bei Müngsten, nebst den einschließenden kleinen Wässern;
10) die Fischerei in dem Eifgesbach und zwar vom Ursprung bis zum Hüttshammersteeg nebst den einmundenden kleinen Bächen;
11) die gesammten Fischereien nebst Inseln, jedoch ausschließlich des Freigefälles;
12) die gesammten Fischereien nebst Zubehör und einschließlich des Freigefälles.
Die Verkaufs- und Verpachtungs-Bedingungen können auf dem Bürgermeisterei-Amte
zu Burg und auf dem Königlichen Rentamte hierselbst eingesehen werden,
Düsseldorf, den 25. August 1828.
Ruthe ist ein Längenmaß, vermutlich entspricht es 37,66 cm.
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