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Hmmm...

Da sieht man mal wieder wie unausgegoren das Ganze ist.
Ich kann der Veröffentlichung der Bilder meiner Häuserfront bei Google widersprechen.
Was aber ist mit einem Foto mit gleichem Inhalt auf einer anderen Website?
Müsste ich dort ebenfalls widerspruch einlegen?
Oder kann man davon ausgehen, dass wenn jemand bei Google widersprochen hat, dies stellvertretend für aller Veröffentlichungen im Internet gilt? Muss ich mich in Zukunft bei Streetview darüber informieren, ob das Haus, was ich gerade geknipst hat möglicherweise verpixelt ist? Und was dann? Veröffentlichen oder nicht?
Wenn ich tatsächlich jemandem rechtlich bindend verbieten kann Abbildungen meines Heimes zu veröffentlichen - müsste es dann nicht ein zentrales Verzeichnis geben, in dem steht, wes Hauses Bild ich veröffentlichen darf und wes nicht? Eine Blacklist für Hausfotos? Google Streetview vielleicht?
Und wenn das Haus nicht von Streetview erfasst wurde?
Wie kann der Tetti wissen, ob er durch Bild 1 quasi schon mit dem linken Lungenflügel gesiebte Luft atmet will sagen: mit einem Bein im Knast steht?
Ein Recht am eigenen Bild gibt es ja.
Wird es bald ein Recht am Bild des eigenen bzw. von mir bewohnten Hauses geben?

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