Zwang

Zwang oder Pflicht

Vor ein paar Tagen verkündete die Stadt Solingen in einer ihrer Pressemitteilungen:
Anleinpflicht für Hunde — Am 15. März beginnt die Brut- und Setzzeit

Der Frühling naht und mit ihm die "Brut- und Setzzeit". Damit Vögel und Waldtiere ungestört brüten oder ihre Jungen aufziehen können, gilt vom 15. März bis zum 15. Juni eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern. Auf diese Vorschrift des Landschaftsgesetzes macht das Solinger Ordnungsamt aufmerksam. Hundehalter, die ihre Vierbeiner nicht an der Leine halten, müssen mit einem Verwarngeld rechnen.

Die Tage fand ich das folgende Schild, fast schon historisch zu nennen:

Für Hunde Leinenzwang!: Bei Zuwiderhandlung Geldbuße bis 500 DM,-  (Der Oberstadtdirektor)Für Hunde Leinenzwang!: Bei Zuwiderhandlung Geldbuße bis 500 DM,- (Der Oberstadtdirektor)

Zitat wikipedia: „In Abgrenzung zum Zwang unterscheidet sich die Pflicht dadurch, dass sie auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs einschließlich Findung eines Konsens beruht. Erforderlich ist demnach, dass ein Pflichtausübender die Notwendigkeit der Ausübung selbst erkennt und einsieht.“

Ich habe den Verdacht, dass die alten Schilder den Sachverhalt eher trafen.

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