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Das Wetter setzt mal wieder zu Superlativen an

Der heißeste Tag …

Die Hundstage können es noch nicht sein, oder ?

Der Airedale Terrier namens CasparDer Airedale Terrier namens Caspar

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Und was meint mein Ratloshaus dazu?

Hitzefrei ist Ermessenssache

Anhaltspunkt: Raumtemperatur über 25 Grad

An den ersten Solinger Schulen hat es bereits Hitzefrei gegeben. Herrscht in den Klassenräumen eine Temperatur von mindestens 25 Grad Celsius, so liegt es im Ermessen des Schulleiters, die Schüler beispielsweise nach der vierten Stunde zu entlassen. Bei Grundschülern muss allerdings die Betreuung sicher gestellt sein. Erst- bis Viertklässler, die am offenen Ganztag oder der Über-Mittag-Betreuung teilnehmen, werden wie gewohnt bis 16 Uhr bzw. 13.30 Uhr betreut. Bei allen anderen Primar-Schülern müssen die Eltern vorab über einen Brief der Schulleitung oder aktuell per Telefonkette informiert werden, damit die Kinder nicht vor der verschlossenen Haustür stehen.

Ein entsprechener Erlass des Kultusministeriums NRW verweist darauf, dass sich "eine eindeutig bestimmte Temperaturgrenze" nicht festlegen lässt, da die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird. Als Anhaltspunkt dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule - z. B. Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse usw. - sind für den Zeitpunkt der Freistellung zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, z. B. Kreislaufbeschwerden und Hitzestau, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien. Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. So sollten Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Unter 25 Grad Celsius darf kein Hitzefrei erteilt werden.

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