Also, das in der Anlage geplante Schild 'Gefahrstelle' wurde weggelassen und 'Radfahrer absteigen' wurde abmontiert, weil unnötig; 'Verbot der Einfahrt' muss reichen.
Dann stellt sich mir die Frage, warum mittlerweile drei zusätzliche Schilder 'Absolutes Halteverbot' vor, an der und hinter der Engstelle montiert wurden?
Blick in die Straßenverkehrsordnung:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. ...
Ob "eng und unübersichtlich" scheint - doch doch, das Schild 'einseitig verengte Fahrbahn' gibt es auch noch - dann hier wohl nicht so eindeutig zu sein? :-)
Doppelt gemoppelt, mal so und mal so ...
Also, das in der Anlage geplante Schild 'Gefahrstelle' wurde weggelassen und 'Radfahrer absteigen' wurde abmontiert, weil unnötig; 'Verbot der Einfahrt' muss reichen.
Dann stellt sich mir die Frage, warum mittlerweile drei zusätzliche Schilder 'Absolutes Halteverbot' vor, an der und hinter der Engstelle montiert wurden?
Blick in die Straßenverkehrsordnung:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. ...
Ob "eng und unübersichtlich" scheint - doch doch, das Schild 'einseitig verengte Fahrbahn' gibt es auch noch - dann hier wohl nicht so eindeutig zu sein? :-)