Ich hatte mir irgend wann einmal vorgenommen, Kunst im öffentlichen Raum – speziell in Solingen – mit meiner Kamera zu dokumentieren. Dazu hatte ich im Jahre 2008 das folgende Foto gemacht:
Es zeigt bunt bemalte Metallkörper, die drehbar aufgestellt sind. Generation von Schülern der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Uhlandstraße durften sich seit 1975 an diesem Kunstwerk austoben.
Die Tage erfuhr ich durch Zufall, dass die Plastik im Sommer 2011 von der Stadt abmontiert wurde. Angeblich, weil sie im Bereich des Schulhofes eine Gefahr für die Kinder darstellte und sie mit den EU-Richtlinien Skulpturen auf öffentlichen Spielbereichen nicht in Einklang zu bringen war. Zitat wikipedia: Die DIN EN 1176 bestimmt beispielsweise: Bis zu einer Fallhöhe von 0,60 ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum, er ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten. Für Fallhöhen von 0,60 cm bis 1,50 m muss der Fallraum 1,50 Meter breit sein und der Untergrund im Fallraum muss aus Rasen bestehen. Ab einer Fallhöhe von 1,50 Meter ist geeigneter Sand, Feinkies oder Rindenmulch in ausreichender Schichtdicke (mindestens 20 cm) erforderlich
Ein prikelndes Detail an dieser Entfernung ist, dass der Künstler, der dieses Werk entworfen hat, der Solinger Henryk Dywan, bis gestern nichts davon wusste, dass die Stadt sich an seinem Werk vergriffen hat. OK, als Eigentümerin durfte sie es entsorgen. Nur bei einer Veränderung hätte man den Urheber befragen müssen.
Hier noch so ein paar Spielgeräte, die der DIN EN 1176 in Solingen zum Opfer gefallen sind:
Ich bin gespannt, wann mich die ersten bitterböse E-Mails besorgter Elternteile erreichen, in der man mir vorwirft, ich hätte gut reden, da mir der Nachwuchs fehle. Nur zu Erinnerung, ich bin selber Nachwuchs.
Wann kommt endlich die Rundumsorglosgesellschaft? Bald! Wir arbeiten daran. Schärfere Hygiene-Regeln für Tagesmütter: Mayonnaise und Tiramisu verboten (RP ONLINE, 04.01.2012)
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