Nichts geht ohne.
Genehmigungspflichtige Abfalltransporte sind gemäß § 49 AbfG vorne und hinten mit rückstrahlenden weißen Warntafeln zu kennzeichnen
Demnächst auch auf ihrer Gurke.
A wie Abfall: Zählt dazu auch Gülle?
Trackback URL for this post:
https://blog.tetti.de/de/trackback/3458
Neueste Kommentare
vor 1 Jahr 15 Wochen
vor 2 Jahre 17 Wochen
vor 3 Jahre 6 Wochen
vor 3 Jahre 6 Wochen
vor 3 Jahre 12 Wochen
vor 3 Jahre 13 Wochen
vor 3 Jahre 13 Wochen
vor 3 Jahre 14 Wochen
vor 3 Jahre 14 Wochen
vor 3 Jahre 14 Wochen