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Fotografieren am Steuer

Paragraph 1 der StVO sollte dies eigentlich ausreichend regeln. Aber in unserer heutigen Rundum-sorglos-nicht-nachdenk-Gesellschaft, wird es auch dafür demnächst etwas aus dem Hause Rum(s)eier geben. Da aber Geld fast ausschließlich in solche Paragraphengenerierer gesteckt wird, fehlt es an der Stelle der Durchsetzung.

Zurück zum Foto. Nein, es ist nicht die Viehbachtalstraße.

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