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Nur vorübergehende Ebbe

im Obergraben der Wasserkraftanlage?
Manch einer hatte sicherlich gehofft, dies sei das Ende der Aalschredder.

Damit ist übrigens auch nach Abschluss der Arbeiten nicht zu rechnen. Zwar wird Naturschutzrecht in FFH Gebieten grundsätzlich über das Wasserrecht gestellt aber, wenn es zu Beeinträchtigungen kommt, können Entschädigungen gezahlt werden. Na prima, endlich mal ein Betrieb der sich über niedrige Anlagenauslastung keine Gedanken mehr machen muss? Im Zweifelsfalle sind die Wanderfische an der sinkenden Rentabilität schuld und schließlich hat niemand gesagt, dass Naturschutz umsonst zu haben ist.

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