Es gibt noch so ein Unsinn im Impressum, der sich dauerhaft hält: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links …“
Bevor man diesen „Disclaimer“ anbringt, sollte man das Urteil lesen. Möglicherweise geht einem anschließend ein Licht auf.
Selbstschutz
schreibst Du.
Es gibt noch so ein Unsinn im Impressum, der sich dauerhaft hält: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links …“
Bevor man diesen „Disclaimer“ anbringt, sollte man das Urteil lesen. Möglicherweise geht einem anschließend ein Licht auf.