Wenn man die Stadtverschönerung in Selbsthilfe entfernt und dem Verursacher unfrei per Post zukommen lässt sollte doch kein Straftatbestand vorliegen oder?!
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Wenn man die Stadtverschönerung in Selbsthilfe entfernt und dem Verursacher unfrei per Post zukommen lässt sollte doch kein Straftatbestand vorliegen oder?!