D.h. nächsten Sonntag geht es dem ersten von vier Kerzchen an den Docht.
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet
sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei
erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verboten sind auch
Treib-, Lapp- und Hetzjagden.
So das NRW-Gesetz über die Sonn- und Feiertage
Backfisch: Weihnachtsmarkt 2011 rund um die Clemens-Galerien. Am Totensonntag durften die Budenbetreiber sich um das Gedenken kümmern - oder neuen Backfisch besorgen
Wir schmücken den Baum fürs Weihnachtsfest: und entsorgen ihn in die City
Am Abrissgelände unter dem noch stehenden Turmhotelkomplex simulierte man offensichtlich die Suche nach Verschütteten nach einem Erdbeben. So würde ich die Anwesenheit behelmter Personen samt vierpfötigen Begleiter auf dem sonst abgesperrten Gelände deuten.
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