Aus einer Pressemeldung (06.02.2013 - 59 / ri) der Stadt Solingen:
Gefördert werden nach den Richtlinien gestalterische Verbesserungsmaßnahmen an Orten mit hohem Bedarf, zum Beispiel bei erhöhtem Leerstand in Handels- und Wohnlagen, bei Sanierungsstau oder in stadtbildprägenden Lagen. Der räumliche Geltungsbereich ist auf den Kern des Stadtumbaugebietes begrenzt.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der öffentliche Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der gesamten anerkannten Ausgaben, maximal jedoch 25.000 Euro pro Immobilie. Die Ausgaben dürfen dabei 24 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.
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