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Finanzmathematiker

Die Stadt Solingen steuert eine weitere Variante bei. Erklärung aus dem Rathaus: Man (Land und Rathaus) zahlt den Nettobetrag und die Lebenshilfe darauf 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Das Gerichtsurteil, auf das man anspielt, findet man beim Bundesfinanzhof - Urteil vom 5.8.2010, V R 54/09

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