Auch sehe ich die verwendete Kameraposition (Höhe) als nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt an. Ich vermute, dass Google mit der eingeräumten Widerspruchsmöglichkeit davon ablenken will.
Was mir noch nicht klar ist, bei welchen Rechtsbrüchen die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis einschreiten muss, und welche sie nur auf Antrag des Betroffenen verfolgen.
Tageszeitungen lassen es doch auch jeden Tag darauf ankommen, das Betroffene ihre Rechte kennen und diese per Anzeige verfolgen.
Google dürfte diese Einwände kennen
Auch sehe ich die verwendete Kameraposition (Höhe) als nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt an. Ich vermute, dass Google mit der eingeräumten Widerspruchsmöglichkeit davon ablenken will.
Was mir noch nicht klar ist, bei welchen Rechtsbrüchen die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis einschreiten muss, und welche sie nur auf Antrag des Betroffenen verfolgen.
Tageszeitungen lassen es doch auch jeden Tag darauf ankommen, das Betroffene ihre Rechte kennen und diese per Anzeige verfolgen.