Wenn es nach den "Naturschützern" gehen würde, wären solche Aufnahmen verwerflich und strafbar. Nachdem man die Wupper jahrhundertelang als Abwasserkloake nutzte und ein Annäherung nur unter Lebensgefahr möglich war, scheint man nun eine 180 Grad Wendung einzulegen. Erlaubt sind die medikamentengeschwängerten Abwässer unserer Kläranlagen sowie Personen mit behördlichem Schein. Alles andere möge sich von dem Gewässer und seinem Ufer fernhalten. Geduldet werden Flora und Fauna, soweit sie ins Konzept passen.
Wupper: Zehn Boote und keines mehr (Solinger Tageblatt 11.02.2011)
Google: Befahrungsregelungen zur Nutzung der besonders geschützten Wupper
Der Tourismus soll angekurbelt werden. In Müngsten auf dem hintersten Parkplatz (fast schon in der Gerstau) fand ich dieses Schild:
Ohne Schilder geht nichts !
Nur was will mir dieses bedruckte Blechteil mitteilen ? Das Verkehrszeichen Nr. 259 der StVO „Verbot für Fußgänger“ kommt ohne Diagonalbalken aus. Könnte heißen, hier besteht kein Verbot für Fußgänger.
Merkwürdig! Eventuell verdruckes Wendeverbot ?
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